Verantwortung · Ausschließlich 18+
Jugendschutz & Altersprüfung
CRTD Vapes richtet Produktinformationen zu E-Zigaretten und Vapes ausschließlich an Erwachsene. Eine Abgabe an Minderjährige ist ausgeschlossen.
Verkauf aktuell nicht freigeschaltet
Geltung mit und ohne Nikotin
Ab welchem Alter sind Vapes erlaubt?
Ab 18 Jahren. Nach § 10 Jugendschutzgesetz dürfen elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter im Versandhandel nicht Kindern oder Jugendlichen angeboten oder an sie abgegeben werden. Das gilt auch für nikotinfreie Produkte.
Wie eine spätere Altersprüfung aussehen muss
Die konkrete technische Lösung ist noch nicht ausgewählt. Vor einer Verkaufsfreigabe wird ein geeignetes, datensparsames Verfahren dokumentiert, das Minderjährigen den Zugang zum Kauf und zur Lieferung wirksam verwehrt. Dazu gehören mindestens klar definierte Prüfzeitpunkte im Bestell- und Zustellprozess.
- Vor dem Kauf: Altersangaben dürfen nicht nur durch ein leicht umgehbares Kontrollkästchen bestätigt werden.
- Bei der Bestellung: Das Verfahren muss zur Identität und zum Mindestalter passen und datensparsam umgesetzt werden.
- Bei der Übergabe: Die Sendung darf nicht an eine minderjährige Person ausgehändigt werden.
- Bei Zweifeln: CRTD behält sich vor, eine Bestellung nicht anzunehmen oder nicht auszuführen.
Verantwortung von Erwachsenen
- Vape-Geräte, Liquids und Zubehör für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Keine Produkte für Minderjährige bestellen oder an sie weitergeben.
- Nicht vor Kindern verwenden und keine jugendorientierte Ansprache fördern.
- Ausgelaufenes Liquid sofort sichern; Nikotin kann insbesondere für Kinder gefährlich sein.
- Unbenutzte und gebrauchte Geräte korrekt entsorgen, nicht herumliegen lassen.
Kein Produkt für Minderjährige oder Nichtraucher
E-Zigaretten sind nicht risikofrei. Nikotin macht abhängig. CRTD gibt keine Gesundheits-, Entwöhnungs- oder Harmlosigkeitsversprechen ab. Wer nicht raucht oder dampft, sollte nicht damit anfangen.
Häufige Fragen
Gilt 18+ auch für nikotinfreie Vapes?
Ja. Die deutsche Altersgrenze erfasst auch nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter.
Reicht ein Alters-Popup auf der Website?
Nein. Ein Hinweis kann informieren, ersetzt aber kein geeignetes Verfahren beim späteren Verkauf und bei der Übergabe.
Soll ich eine Ausweiskopie unaufgefordert senden?
Nein. Senden Sie keine Ausweiskopie unaufgefordert. Das spätere Verfahren wird separat beschrieben.
