CRTD

Compliance · Sicherheit vor Verkauf

Produktsicherheit & Produktprüfung

Ein sichtbarer Katalogeintrag ist keine Verkaufsfreigabe. CRTD will Produkte erst anbieten, wenn die Angaben und die Verkehrsfähigkeit für Deutschland produktbezogen belegt sind.

Katalog Informationsstatus Bestellung deaktiviert Freigabe erst nach Nachweisprüfung

Was wird vor einem Verkauf geprüft?

Unter anderem Produktidentität, Hersteller- und Verantwortlichenangaben, Liquidvolumen, Nikotinkonzentration, Inhalts- und Warnhinweise, deutsche Kennzeichnung, Akkusicherheit, Rückverfolgbarkeit sowie die für Deutschland erforderlichen Meldungen und Registrierungen. Unklare oder widersprüchliche Angaben führen nicht zu einer Verkaufsfreigabe.

Zentrale Grenzwerte für nikotinhaltige E-Zigaretten

Nach § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Einwegkartuschen höchstens 2 ml enthalten; nikotinhaltige Nachfüllbehälter höchstens 10 ml. Nikotinhaltige Flüssigkeit darf höchstens 20 mg/ml Nikotin enthalten.

Produktangaben wie „3 %“ oder „5 %“ Nikotin, sehr große Liquidmengen oder extrem hohe Zugzahlen sind deshalb kein bloßes Marketingdetail. Sie müssen vor jeder möglichen Freigabe geprüft werden. Solange ein Eintrag diese Prüfung nicht bestanden hat, bleibt er reine Kataloginformation und darf nicht bestellt werden.

Prüflogik für jedes Produkt

BereichBeispielhafte NachweiseFreigabekriterium
Identität & RückverfolgbarkeitModell, Charge, Hersteller, verantwortlicher WirtschaftsakteurEindeutig und konsistent
Liquid & NikotinVolumen, Konzentration, Inhaltsstoffe, Labor- oder HerstellerunterlagenAngaben belegt und rechtlich zulässig
KennzeichnungDeutsche Warnhinweise, Gebrauchsinformation, Alters- und SicherheitshinweiseVollständig und lesbar
Elektrik & AkkuLadeangaben, Schutzfunktionen, Konformitäts- und SicherheitsunterlagenNachvollziehbar und ohne Widerspruch
UmweltpflichtenElektro- und Batterieregistrierung, Rücknahme- und EntsorgungshinweiseProzess vor Verkauf eingerichtet
JugendschutzAltersprüfung im Kauf- und ZustellprozessWirksam vor Bestellfreigabe

Warnzeichen bei der Nutzung

  • Bei ungewöhnlicher Hitze, Verformung, Zischen, Rauch oder starkem chemischem Geruch sofort stoppen.
  • Ein beschädigtes oder nasses Gerät nicht laden.
  • Versiegelte Systeme nicht öffnen, durchstechen, umbauen oder gewaltsam nachfüllen.
  • Nur ausdrücklich vorgesehene Ladeart und geeignete Stromquelle verwenden.
  • Geräte und Liquids von Kindern, Haustieren, Hitze und direkter Sonne fernhalten.

Konkrete Sicherheitsartikel stehen im Hilfe-Center.

Häufige Fragen

Bedeutet eine Produktseite, dass das Produkt in Deutschland verkauft werden darf?

Nein. Sichtbarkeit und Verkaufsfreigabe sind getrennt. Maßgeblich ist die abgeschlossene produktbezogene Prüfung.

Sind 3 % oder 5 % Nikotin in Deutschland zulässig?

Für nikotinhaltige E-Zigaretten nennt das Gesetz höchstens 20 mg/ml. Prozentangaben müssen in mg/ml umgerechnet und anhand belastbarer Unterlagen geprüft werden; oberhalb des Grenzwerts erfolgt keine Freigabe.

Sind sehr hohe „Puff“-Angaben garantiert?

Nein. Zugzahlen hängen von Messmethode und Nutzung ab und dürfen weder als garantierte Nutzungsdauer noch als Sicherheitsnachweis verstanden werden.