Kurz gesagt: Schmeckt eine Vape plötzlich verbrannt, verkohlt, scharf oder ungewöhnlich chemisch, beenden Sie die Benutzung sofort. Warten Sie nicht darauf, dass der Geschmack nach mehreren weiteren Zügen verschwindet. Ein verbrannter Geschmack ist ein Warnzeichen, keine normale Geschmacksvariante.
Warum kann der Geschmack entstehen? #
In einer E-Zigarette erhitzt ein batteriebetriebenes Heizelement das Liquid. Ein ungewöhnlicher Geschmack kann unter anderem auftreten, wenn das Heizelement nicht ausreichend mit Liquid versorgt wird, ein vorgesehener Verbrauchsteil verbraucht ist, eine Einstellung nicht zum System passt oder das Gerät einen Defekt hat. Von außen lässt sich die Ursache nicht immer sicher bestimmen.
Das BfR weist darauf hin, dass beim Erhitzen von Propylenglykol, Glycerin und weiteren Liquidbestandteilen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen können. Die Zusammensetzung des Aerosols hängt unter anderem vom Füllstand, der Akkuspannung, der Zugintensität und dem Geräteaufbau ab. Deshalb sollte ein auffälliger Geschmack nicht durch weitere Testzüge untersucht werden.
Was Sie sofort tun sollten #
- Zug beenden: Legen Sie das Gerät sicher ab und benutzen Sie es zunächst nicht weiter.
- Nicht sofort laden: Prüfen Sie zuerst, ob das Gehäuse ungewöhnlich warm, beschädigt, aufgebläht oder ausgelaufen ist.
- Abkühlen lassen: Lassen Sie das Gerät bei normaler Raumtemperatur ruhen. Verwenden Sie weder Wasser noch Kühlschrank oder Gefrierfach.
- Produktart feststellen: Prüfen Sie anhand der Verpackung, ob es sich um ein versiegeltes Einweggerät, ein Pod-System oder einen ausdrücklich nachfüllbaren Tank handelt.
- Nur vorgesehene Teile prüfen: Bei einem dafür konstruierten System dürfen Liquidstand, Pod oder austauschbarer Verdampfer ausschließlich nach der Herstelleranleitung kontrolliert werden.
Versiegelte und Einweg-Geräte #
Eine versiegelte oder als Einwegprodukt bestimmte Vape darf nicht geöffnet, aufgebohrt oder nachgefüllt werden. Versuchen Sie nicht, Liquid direkt in Mundstück, Luftöffnung oder Ladebuchse zu geben. Bleibt der verbrannte Geschmack bestehen oder ist kein regulärer Austausch eines Verbrauchsteils vorgesehen, ist die Benutzung beendet.
Nachfüllbare Systeme #
Bei einem ausdrücklich nachfüllbaren System kann die Anleitung vorgeben, den Liquidstand zu prüfen oder einen vorgesehenen Pod beziehungsweise Verdampfer zu ersetzen. Verwenden Sie nur kompatible Original- oder freigegebene Teile und nur geeignete Liquids. Halten Sie die vom Hersteller genannte Wartezeit ein, bevor ein neuer Verbrauchsteil erstmals benutzt wird.
Tritt der verbrannte Geschmack trotz korrektem Liquidstand und korrekt eingesetztem, freigegebenem Verbrauchsteil erneut auf, beenden Sie die Nutzung. Das Gerät darf nicht zerlegt oder elektrisch verändert werden.
Wann ist ein dauerhafter Stopp erforderlich? #
- Der Geschmack ist schon beim ersten Zug deutlich verbrannt oder chemisch.
- Das Gerät wird ungewöhnlich heiß oder bleibt nach der Benutzung warm.
- Rauch oder Geruch kommt aus Gehäuse oder Ladeanschluss statt nur aus dem Mundstück.
- Das Gerät zischt, knackt oder aktiviert sich ohne Zug.
- Liquid tritt aus oder das Gehäuse ist beschädigt beziehungsweise verformt.
- Augen, Hals oder Atemwege werden deutlich gereizt.
- Der Geschmack kehrt nach einem laut Anleitung zulässigen Teilewechsel sofort zurück.
Keine sicheren „Hausmittel“ #
Blasen Sie nicht kräftig in das Gerät, spülen Sie es nicht mit Wasser oder Alkohol und führen Sie keine Gegenstände in Mundstück oder Luftöffnung ein. Erhöhen Sie nicht Leistung oder Spannung, um Rückstände „wegzubrennen“. Auch besonders lange oder starke Züge sind keine geeignete Reinigung.
Bei gesundheitlichen Beschwerden #
Gehen Sie an die frische Luft und verwenden Sie das Gerät nicht erneut. Bei anhaltendem Husten, starker Reizung, Schwindel, Erbrechen, Brustschmerz oder Atemproblemen ärztlichen Rat einholen. Bei schwerer Atemnot, Bewusstseinsstörung oder akuter Lebensgefahr 112 rufen.
Eskalation: Für ein äußerlich unbeschädigtes System können Sie die Sicherheits- und Kontaktangaben des Herstellers oder EU-Importeurs auf Verpackung und Beipackzettel nutzen. Bei Hitze, Rauch, Selbstaktivierung, Aufblähung oder Flüssigkeitsaustritt gelten die strengeren Hinweise für ein beschädigtes Akkugerät; nicht erneut laden und nicht ungefragt versenden.
Ein dauerhaft außer Betrieb genommenes Gerät gehört als Elektroaltgerät zu einer Rücknahme- oder Sammelstelle und nicht in den Restmüll.
Geprüfte Quellen #
- Bundesinstitut für Risikobewertung: E-Zigaretten – alles andere als harmlos
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Aromastoffe in E-Zigaretten
- gesund.bund.de: E-Zigaretten
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: E-Zigaretten und E-Liquids
Zuletzt fachlich geprüft am 31.08.2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Sicherheitsinformation. Er ersetzt weder die Gebrauchsanweisung des konkreten Geräts noch medizinische Beratung oder eine individuelle Produktprüfung.
